Fahrrad Leasing
Warum ein hochwertiges Rad auf einen Schlag zahlen, wenn man es auf drei Jahre verteilen kann - und dabei noch spart!?
Seit Ende 2012 sind Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h) rechtlich mit Kraftfahrzeugen gleichgestellt worden in Bezug auf die Nutzung als Dienstfahrzeug. Wie der ADFC näher erläutert, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern analog zum KfZ auch ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Üblicherweise least der Arbeitgeber dieses für 36 Monate von einem Leasingunternehmen. Die Überlassung bezahlt der Arbeitnehmer aus einer Gehaltsumwandlung.
Da das Rad nicht nur zu dienstlichen, sondern auch zu privaten Zwecken genutzt werden darf, wird dieser geldwerte Vorteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel pauschal versteuert: Vom auf ganze 100,- € abgerundeten Brutto-Listenpreis des Fahrrads zahlt der Arbeitnehmer monatlich 0,25 % Steuer - mit dem niedrigeren Steuersatz soll umweltfreundliche Mobilität gefördert werden. Das ist in der Regel (erheblich) weniger, als der persönliche Einkommenssteuersatz, der sonst fällig geworden wäre. Der Arbeitgeber profitiert davon, dass er auch anteilig weniger Sozialversicherungskosten zahlen muss. Meistens ist auch noch eine Diebstahlsversicherung enthalten, die dann nicht mehr privat gezahlt werden muss.
Fest mit dem Rad verbautes Zubehör, wie Flaschenhalter, Tachos oder Schlösser können mit eingerechnet werden. Ein Schloss ist aus nahe liegenden Gründen sogar vorgeschrieben.